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Mit verschiedenen Initiativen, z. B. "Financing Sustainable Growth", "Green New Deal" und "Build Back Better" verfolgt die EU seit einigen Jahren mehrere Ziele:

  • Finanzielle Risiken aus Klimawandel, Umweltzerstörung, Erschöpfung von Rohstoffen und sozialen Problemen zu erkennen und zu reduzieren
  • Finanzströme in nachhaltige Investments zu lenken
  • Eine langfristige, nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen zu fördern

Das wird mittels höherer Transparenzanforderungen bei nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten und einem "Zusammenwachsen" von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung umgesetzt. Damit kommt man Forderungen von Investoren, aber auch der Zivilgesellschaft nach. Nachdem schon bisher größere Unternehmen über "nichtfinanzielle Aspekte" ihrer Geschäftstätigkeit berichten mussten, wird dieser Kreis nun erweitert und die Berichtspflichten vertieft.

Unternehmen mit einer Bilanzsumme >20 Mio. €, einem Umsatz >40 Mio. € bzw. mehr als 250 Mitarbeitenden sowie alle (auch kleinere) börsennotierte Unternehmen werden davon Zug um Zug betroffen. Neu ist, dass diese Berichterstattung als Teil des Lageberichts im Jahresabschluss erfolgen muss und finanzielle und nichtfinanzielle Aspekte und Kennzahlen auf demselben Level auditiert werden müssen. Dazu gehört auch eine Erklärung gemäß EU Taxonomy Article 8, welche der Aktivitäten des Unternehmens als nachhaltig klassifiziert sind.

Worüber soll nun berichtet werden?
Das Spektrum der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist umfangreich und umfasst das Geschäftsmodell inkl. dessen Anpassung auf die Klimaziele, Managementstrukturen, Anreize und Regelwerke, Risiken und Gegenmaßnahmen sowie nachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen und Ziele und erstreckt sich auf das Unternehmen selbst ebenso wie dessen Wertschöpfungskette.

Daraus wird klar: auch Unternehmen unterhalb der "Berichtsschwelle" müssen solche Angaben liefern, wenn ihre Kunden dies benötigen. Der kaufmännische Geschäftsführer eines Unternehmens mit 240 Mitarbeitern sagte mir: "Wir sind zwar nicht direkt betroffen, aber wir berichten freiwillig – so sind wir für alles gerüstet."

Im Rahmen einer Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse sind die relevanten Aspekte aus den folgenden umweltbezogenen Themenbereichen zu bestimmen:

  • Treibhausgasemissionen (Scope 1 – 3) sowie Anpassung an den Klimawandel
  • Umgang mit Wasser und Abwasser
  • Nutzung von Ressourcen/Rohstoffen und Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Verschmutzung (Luft, Land, Wasser)
  • Schutz von Biodiversität
Außerdem sind verschiedene Aspekte der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung darzustellen und zu belegen, z. B.:
  • Verantwortliche Geschäftspraktiken, Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung
  • Grad der politischen Einflussnahme (Lobbying)
  • Verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten und lokalen Gemeinschaften
  • Rechte von Arbeitnehmern, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Weiterbildung

Damit wird dem Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen an Unternehmen Rechnung getragen. Stakeholder erwarten, dass Unternehmen ethisch verantwortungsvoll handeln und die natürlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen (die sie bei ihrer Tätigkeit nutzen) nicht verschlechtern, sondern idealerweise verbessern. Es reicht nicht mehr aus, nur Gesetze einzuhalten – das ist quasi die "ethische Nulllinie". Legitimität ("licenso to operate") erfordert weit höhere Leistungen, und interessenspolitischer Spielraum ("license to grow") muss verdient statt durchgesetzt werden. Den Blick zu weiten von der engen Fixierung auf Finanzkennzahlen hin zu einer umfassenden Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfelds und der Stakeholderinteressen ist also unumgänglich zur Zukunftssicherung für Unternehmen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen zur gezielten Steuerung im Unternehmensalltag, ihre Kommunikation an Stakeholder zeugt von Transparenz und Offenheit für Feedback.

Demzufolge ist die CSRD bzw. ESRS als Mittel zu sehen, diese Berichterstattung einheitlich zu strukturieren und zu verbreiten.

Wie bereitet man sich am besten darauf vor?
Am Anfang stehen eine Analyse der Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken für das Unternehmen (SWOT). Auch ein Leitbild (wofür steht unser Unternehmen) sollte erarbeitet oder überarbeitet werden. Die bereits erwähnte Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse hilft dabei, die Fokusthemen zu bestimmen. Für das Ermitteln der geforderten Kennzahlen ist ein entsprechendes Berichtswesen für Umwelt- und soziale Aspekte erforderlich. Schließlich sind Anspruch, Strategie und mittel- bis langfristige Ziele zu bestimmen.

Eine Vielzahl von Rahmenwerken wie GRI, DNK, ISO 26000, CDP, Ecovadis und weitere umfassen bereits einen Großteil der geforderten Berichtsaspekte. Die CSRD ist also nur scheinbar neu.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit den genannten Rahmenwerken und können Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten.
Mit einer aussagefähigen Berichterstattung über die Wirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Gesellschaft und Natur werden transparente Rechenschaft, die angemessene Übernahme von Verantwortung und eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung befördert.

Seien Sie dabei – aus Überzeugung!